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   VG Bayreuth, 11.03.2014 - B 5 K 11.612   

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https://dejure.org/2014,23416
VG Bayreuth, 11.03.2014 - B 5 K 11.612 (https://dejure.org/2014,23416)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 11.03.2014 - B 5 K 11.612 (https://dejure.org/2014,23416)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 11. März 2014 - B 5 K 11.612 (https://dejure.org/2014,23416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erstattung von Studienkosten bei Entlassung aus der Bundeswehr wegen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer;Besondere Härte nach § 56 Abs. 4 Satz 3 SG

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Magdeburg, 22.01.2013 - 5 A 352/11

    Rückforderung von Ausbildungskosten bei Ausscheiden aus dem Soldatenverhältnis

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.03.2014 - B 5 K 11.612
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf den tatsächlichen Nutzen der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im konkreten Einzelfall, sondern nur auf deren theoretische Nutzbarkeit im zivilen Berufsleben an (VG Magdeburg, U.v. 22.1.2013 - 5 A 352/11 - BeckRS 2013, 49612).

    Sie muss hierbei im Rahmen des ihr insoweit eingeräumten Ermessensspielraums einen Berechnungsmaßstab heranziehen, der geeignet ist, die von der Klägerin ersparten Aufwendungen möglichst realistisch und nachprüfbar abzubilden (VG Magdeburg, U.v. 22.1.2013 a.a.O.).

    Zwischen den vorgenannten Personengruppen bestehen Unterschiede, die ein solches Gewicht haben, dass sie die unterschiedliche Rechtsfolge rechtfertigen (VG Magdeburg, U.v. 22.1.2013 a.a.O.).

    Die Auffassung, dass die bereits abgeleistete Dienstzeit in jedem Falle zu einer verhältnismäßigen Minderung des Erstattungsbetrages führen muss, findet schon im Wortlaut des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG oder im Sinn und Zweck der Vorschrift oder ihrer Entstehungsgeschichte keine Stütze (OVG NRW, U.v. 30.9.1999 - 12 A 1828/98 - juris; BVerwG, U.v. 11.2.1977 - VI C 135.74 - BVerwGE 52, 84; VG Magdeburg, U.v. 22.1.2013 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 28.11.2008 - 1 UZ 2203/07

    Erstattung von Studienkosten bei Entlassung aus der Bundeswehr wegen Anerkennung

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.03.2014 - B 5 K 11.612
    Dieser Ansatz stellt eine tragfähige Grundlage für die nach § 56 Abs. 4 Satz 3 SG zu treffende Ermessensentscheidung dar (HessVGH, B.v. 28.11.2008 - 1 UZ 2203/07 - juris Rn. 11).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht in seiner Entscheidung vom 30. März 2006 nur von einer generalisierenden und pauschalierenden, an den Durchschnittskosten orientierten Vorteilsermittlung aus (HessVGH, B.v. 28.11.2008 a.a.O. juris Rn. 11).

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.03.2014 - B 5 K 11.612
    Die Auffassung, dass die bereits abgeleistete Dienstzeit in jedem Falle zu einer verhältnismäßigen Minderung des Erstattungsbetrages führen muss, findet schon im Wortlaut des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG oder im Sinn und Zweck der Vorschrift oder ihrer Entstehungsgeschichte keine Stütze (OVG NRW, U.v. 30.9.1999 - 12 A 1828/98 - juris; BVerwG, U.v. 11.2.1977 - VI C 135.74 - BVerwGE 52, 84; VG Magdeburg, U.v. 22.1.2013 a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1999 - 12 A 1828/98
    Auszug aus VG Bayreuth, 11.03.2014 - B 5 K 11.612
    Die Auffassung, dass die bereits abgeleistete Dienstzeit in jedem Falle zu einer verhältnismäßigen Minderung des Erstattungsbetrages führen muss, findet schon im Wortlaut des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG oder im Sinn und Zweck der Vorschrift oder ihrer Entstehungsgeschichte keine Stütze (OVG NRW, U.v. 30.9.1999 - 12 A 1828/98 - juris; BVerwG, U.v. 11.2.1977 - VI C 135.74 - BVerwGE 52, 84; VG Magdeburg, U.v. 22.1.2013 a.a.O.).
  • VG Düsseldorf, 15.08.2011 - 10 K 3864/10

    Verpflichtung zur Erstattung der anlässlich einer Fachausbildung bei der

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.03.2014 - B 5 K 11.612
    Da infolge der aufgeschobenen Tilgung die Hauptforderung dem Haushalt der Beklagten nicht sofort zur Verfügung steht und hierdurch auf Seiten der Beklagten ein Zinsverlust eintritt, ist es grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, wenn versucht wird, dies über eine Verzinsung der gestundeten Beträge auszugleichen (VG Düsseldorf, U.v. 15.8.2011 - 10 K 3864/10 - BeckRS 2013, 46361).
  • VGH Bayern, 19.05.2015 - 6 ZB 14.1841

    Soldatenrecht; Soldat auf Zeit; Entlassung; Anerkennung als

    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 11. März 2014 - B 5 K 11.612 - wird abgelehnt.
  • VG Osnabrück, 23.04.2015 - 3 A 39/14

    Ausbildungskosten; Entlassung; Fachausbildung; Fahrerlaubnis; Führerschein;

    Eine hierüber hinausgehende Erhebung von Stundungszinsen lässt sich angesichts der deutlich veränderten Verhältnisse auch nicht auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, Urteil vom 16.08.1996, a.a.O., Rn. 18; ebenso: Hess. VGH, Beschluss vom 28.11.2008, a.a.O., Rn. 18; VG Bayreuth, Urteil vom 11.03.2014 - B 5 K 11.612 -, juris, Rn. 28) stützen, nach dem eine Zinshöhe von 4 % p.a. keine unverhältnismäßige Belastung darstelle, da sie im Verhältnis zu den auf dem Kapitalmarkt üblichen Soll- und Kreditzinsen relativ niedrig bemessen sei (VG Münster, Urteil vom 21.08.2014, a.a.O., Rn. 93-98; s.a. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.09.2014, a.a.O., Rn. 43-47).
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